Mindestüberdeckungen
Die Mindestüberdeckungen sind abhängig von Steingröße, Deckart und Dachneigung. Für Decksteine der Altdeutschen Schieferdeckung gilt eine Mindestüberdeckung von 29% der Steinhöhe, welche sowohl für die Höhen- als auch Seitenüberdeckung eingehalten werden muss.